21. November 2024
Lastenrad Förderung in Baden-Württemberg: Alles, was Sie wissen müssen
Der Umstieg auf Elektromobilität wird in Baden-Württemberg aktiv gefördert – auch für Lastenräder! Wenn Sie ein Unternehmen, Verein, Freiberufler, gemeinnützige Organisation oder Kommune mit Sitz in Baden-Württemberg sind, können Sie von einer attraktiven Förderung profitieren. Hier erfahren Sie alle Details zur Lastenradförderung in Baden-Württemberg.
Wie hoch ist die Förderung?
Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg übernimmt 25 % der Kosten für den Kauf oder das Leasing eines neuen Elektrolastenrads. Die maximale Fördersumme beträgt dabei 2.500 Euro pro Rad.
Die Förderung gilt für:
- Elektrolastenräder der EG-Fahrzeugklassen L1e bis L5e
- Elektrolastenräder mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 km/h
- Elektrolastenanhänger für Fahrräder.
Wer kann die Förderung beantragen?
Die Förderung richtet sich an verschiedene Zielgruppen.
Antragsberechtigt sind:
- Unternehmen
- Vereine
- Freiberuflerinnen und Freiberufler
- Gemeinnützige Organisationen
- Kommunen
Voraussetzung ist, dass sich Ihr Sitz oder Ihre Betriebsstätte in Baden-Württemberg befindet.
Was wird gefördert?
Gefördert wird der Kauf oder das Leasing von:
- Elektrolastenrädern der EG-Fahrzeugklassen L1e bis L5e
- Elektrolastenrädern mit bis zu 25 km/h Höchstgeschwindigkeit
- Elektrolastenanhängern für den Waren-, Material- oder Personentransport.
Wichtig: Die Fahrzeuge müssen gewerblich, gemeinnützig, gemeinschaftlich oder kommunal genutzt werden.
So funktioniert die Antragstellung
Die Förderung wird über die L-Bank abgewickelt. Der Prozess sieht wie folgt aus:
1. Online-Antrag ausfüllen
Besuchen Sie die Website der L-Bank und füllen Sie den Online-Antrag aus. Beachten Sie, dass Sie pro Elektro-Lastenrad einen separaten Antrag stellen müssen.
2. Antrag prüfen lassen
Nach der Prüfung erhalten Sie bei positivem Bescheid den Zuwendungsbescheid mit der Fördersumme.
3. Lastenrad kaufen oder leasen
Nach der Genehmigung können Sie das Modell Ihrer Wahl erwerben – maximal bis zu 20 Stück.
4. Nachweise einreichen
Reichen Sie nach dem Kauf folgende Dokumente bei der L-Bank ein:
- Verwendungsnachweis
- Kaufvertrag
- Zahlungsnachweis
5. Förderung erhalten
Die L-Bank überweist die Fördersumme direkt an Sie.
Wichtige Hinweise zur Förderung
- Die Förderung erfolgt vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel und nach Reihenfolge des Antragseingangs.
- Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.
- Es handelt sich um eine De-minimis-Beihilfe. Innerhalb der letzten drei Jahre dürfen maximal 200.000 Euro solcher Beihilfen in Anspruch genommen werden.
Warum Elektrolastenräder eine kluge Wahl sind
Elektrolastenräder sind nicht nur umweltfreundlich, sondern auch vielseitig einsetzbar – sei es für den Transport von Waren, Baumaterialien oder Personen. Sie sparen nicht nur CO₂, sondern sind auch eine kostengünstige Alternative zu motorisierten Fahrzeugen im urbanen Raum.
Weitere Informationen
Besuchen Sie die Website des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg für weitere Details und den direkten Zugang zum Förderantrag.
Fazit:
Die Lastenradförderung in Baden-Württemberg ist eine hervorragende Gelegenheit, um den Einstieg in die nachhaltige Mobilität zu erleichtern. Sichern Sie sich jetzt Ihre Förderung und leisten Sie einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz!