BAFA-Förderung 2024: Bis zu 3.500 Euro für E-Lastenfahrräder sichern

12. November 2024

BAFA-Förderung 2024: Bis zu 3.500 Euro für E-Lastenfahrräder sichern


Nachdem das Förderprogramm für elektrisch unterstützte Lastenfahrräder und -anhänger Anfang 2024 aufgrund einer Haushaltssperre unerwartet gestoppt wurde, hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nun ein neues Förderprogramm angekündigt, das am 1. Oktober 2024 in Kraft tritt. Mit dieser Förderung soll der fahrradgebundene Lastenverkehr in Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen unterstützt werden. Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, die sich für umweltfreundliche Transportlösungen interessieren, können von diesem Förderprogramm profitieren und durch den Kauf von E-Lastenfahrrädern ihre Betriebsabläufe nachhaltiger gestalten.


Hintergrund: Haushaltssperre und Förderstopp


Die Unterbrechung des Förderprogramms Anfang 2024 traf die Branche und interessierte Unternehmen unerwartet hart. Das Bundesfinanzministerium hatte nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine Haushaltssperre verhängt, die es unmöglich machte, neue finanzielle Zusagen für Projekte zu tätigen, die mit Zahlungen ab dem kommenden Jahr verbunden wären. Dadurch wurden mehrere Förderprogramme pausiert, darunter die „Richtlinie zur Förderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Wirtschaft und Kommunen“ – bekannt als E-Lastenfahrrad-Richtlinie. Der Branchenverband Zukunft Fahrrad äußerte starke Bedenken, da die Haushaltssperre viele Unternehmen traf, die sich auf eine nachhaltige Mobilitätsumstellung vorbereiteten. Ursprünglich waren bis zu 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad oder -anhänger förderfähig, doch mit der Haushaltssperre pausierte das BAFA sowohl die Annahme als auch die Bearbeitung neuer Anträge.


Der Neustart der Förderung: Was ist neu ab Oktober 2024?


Die neue BAFA-Förderrichtlinie startet am 1. Oktober 2024 und sieht eine attraktive Anpassung der finanziellen Unterstützung für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen vor, die elektrisch unterstützte Lastenräder und -anhänger erwerben möchten. Die Förderung beträgt weiterhin 25 % der Anschaffungskosten, wurde jedoch auf einen Maximalbetrag von 3.500 Euro pro E-Lastenfahrrad oder -anhänger angehoben – ein wichtiger Schritt, der den Umstieg auf nachhaltige Mobilität noch attraktiver macht.


Diese Fördermaßnahme ist eine nicht rückzahlbare Zuwendung, die gezielt Unternehmen unterstützen soll, die umweltfreundliche und kosteneffiziente Transportlösungen integrieren möchten. Die Förderung deckt ausschließlich die Anschaffungskosten ab, sodass Leasing- oder Mietkauf-Modelle von der Unterstützung ausgenommen sind.


Förderfähige E-Lastenfahrräder: Technische Anforderungen im Überblick


Um sicherzustellen, dass die geförderten Fahrzeuge für den professionellen Lastentransport geeignet sind, müssen die E-Lastenräder und -anhänger bestimmte Anforderungen an Bauweise und Motorleistung erfüllen:


  • Fest integrierte Transportmöglichkeiten: Das geförderte Fahrzeug muss Transportvorrichtungen bieten, die unlösbar mit dem Lastenfahrrad verbunden sind und nicht abgenommen werden können.

  • Erhöhtes Ladevolumen: Im Vergleich zu herkömmlichen Fahrrädern muss das E-Lastenfahrrad eine höhere Transportkapazität aufweisen.

  • Mindestens 170 kg zulässiges Gesamtgewicht: Damit die Fahrzeuge den Anforderungen des gewerblichen Transports gerecht werden, muss das zulässige Gesamtgewicht mindestens 170 kg betragen.

Die Fahrzeuge müssen fabrikneu sein und serienmäßig hergestellt werden. Darüber hinaus darf die Nenndauerleistung der elektrischen Antriebsunterstützung maximal 250 Watt betragen. Die Unterstützung muss beim Erreichen von 25 km/h automatisch abgeschaltet werden, und die Motorleistung muss sich reduzieren, wenn der Fahrer das Treten in die Pedale einstellt. Hochmotorisierte S-Lastenpedelecs, die eine Geschwindigkeit von bis zu 45 km/h erreichen können, sind von der Förderung ausgeschlossen, ebenso wie reine E-Bikes ohne Tretunterstützung.


Was ist nicht förderfähig?


Neben der technischen Ausstattung gibt es spezifische Einschränkungen in Bezug auf den Verwendungszweck. Nicht förderfähig sind E-Lastenfahrräder und -anhänger, die:


  • Für den Personentransport gedacht sind, wie zum Beispiel Rikschas

  • Für private Zwecke angeschafft werden, etwa für Einkäufe oder Arbeitswege

  • Für den Einsatz als Verkaufsstand oder Werbefläche dienen, wie z. B. mobile Verkaufsstände

  • Geleast oder über Mietkauf finanziert werden

  • Für Sharing-Dienste angeschafft werden

  • Gebraucht erworben oder nachträglich mit einem Elektromotor ausgestattet wurden

Diese Einschränkungen stellen sicher, dass die Förderung gezielt Unternehmen und Institutionen unterstützt, die an einer langfristigen Umstellung auf nachhaltige und professionell einsetzbare Transportmittel interessiert sind.


Wer kann einen Antrag stellen?


Antragsberechtigt sind:


  • Private Unternehmen, unabhängig von Rechtsform oder Tätigkeitsfeld, einschließlich Freiberuflern und Genossenschaften
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, wie z. B. Hochschulen

Nicht antragsberechtigt sind hingegen Gebietskörperschaften wie Städte, Kommunen und Landkreise sowie deren Betriebe und Vereine. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das BAFA-Online-Portal, das ab dem 1. Oktober 2024 verfügbar ist. Unternehmen und Einrichtungen sollten die erforderlichen Nachweise und Unterlagen rechtzeitig vorbereiten, um Verzögerungen im Antragsprozess zu vermeiden.


Förderantrag und Antragsprozess


Die Förderung wird ausschließlich auf Antrag gewährt. Interessierte Unternehmen und Institutionen können ihren Antrag über das BAFA-Online-Portal stellen, das mit Inkrafttreten der neuen E-Lastenfahrrad-Richtlinie am 1. Oktober 2024 verfügbar ist. Eine gründliche Vorbereitung ist empfehlenswert, um eine zügige Bearbeitung und Auszahlung des Förderbetrags zu ermöglichen.


Fazit: Neue Chancen für nachhaltige Mobilität


Mit dem Neustart der BAFA-Förderung für E-Lastenfahrräder und -anhänger bietet sich für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen die Chance, den Umstieg auf umweltfreundliche Transportmittel wirtschaftlich zu realisieren. Die neue Richtlinie gibt Betrieben nicht nur finanzielle Entlastung, sondern trägt auch zur Reduktion der CO₂-Emissionen und zur Entlastung des urbanen Verkehrs bei. Der Förderstopp Anfang des Jahres sorgte für Unsicherheit in der Branche, doch das aktualisierte Förderprogramm schafft nun Planungssicherheit und eine finanzielle Grundlage, um in nachhaltige Mobilität zu investieren.


Mit einer höheren Förderung und klaren Rahmenbedingungen setzt das BAFA ein starkes Signal für eine klimaschonende Zukunft im Bereich Transport und Logistik. Unternehmen, die ihre Lieferungen auf klimafreundliche Weise abwickeln möchten, erhalten so eine wertvolle Unterstützung, die sowohl ihre Kosten senkt als auch einen Beitrag zum Umweltschutz leistet.


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